Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen, die von Damian Curyło (nachfolgend „Agentur“) ausschließlich gegenüber Unternehmen und anderen gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“) erbracht werden, insbesondere im Rahmen des Fixed-Price-Modells für die Einrichtung und des Abonnement-Modells für die fortlaufende Nutzung. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von diesen AGB ausgeschlossen.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Dies gilt auch, wenn die Agentur Leistungen unter Berufung auf die Bedingungen des Kunden erbringt, ohne diese ausdrücklich zu widersprechen.
2. Leistungen der Agentur
2.1. Die Agentur bietet maßgeschneiderte Automatisierungslösungen an, einschließlich KI-gestützter Beratung, Chatbot-Integration und allgemeiner KI-Beratung. Die Leistungen umfassen ein Fixed-Price-Modell für die Einrichtung sowie ein Abonnement-Modell für die fortlaufende Nutzung.
2.2. Der genaue Leistungsumfang, einschließlich der jeweiligen Leistungsbeschreibungen, wird im individuellen Angebot oder Vertrag schriftlich vereinbart und ist verbindlich.
2.3. Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik.
3. Vertragsabschluss
3.1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Kunde oder durch die Annahme einer Auftragsbestätigung der Agentur zustande.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, insbesondere hinsichtlich des Leistungsumfangs, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformerfordernis.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Abrechnung erfolgt gemäß den im Angebot oder Vertrag individuell vereinbarten Preisen. Die Agentur kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden, wobei dies im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vermerkt wird; andernfalls wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugefügt.
4.2. Zahlungen für das Fixed-Price-Modell sind innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungen für das Abonnement-Modell sind monatlich im Voraus fällig, sofern nicht anders vereinbart.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.4. Die Agentur behält sich vor, bei Überschreitung der im Abonnement-Modell vereinbarten Aktionen zusätzliche Gebühren zu erheben, die im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden.
5. Fristen und Leistungserbringung
5.1. Die Agentur erbringt ihre Leistungen innerhalb der im Vertrag individuell vereinbarten Fristen. Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
5.2. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, sofern dies den vereinbarten Qualitätsstandards entspricht und der Kunde nicht widerspricht.
5.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umstände, die die Agentur nicht zu vertreten hat (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen), verlängern die Fristen angemessen. Der Kunde wird unverzüglich informiert.
6. Rechte und Pflichten
6.1. Der Kunde erhält Nutzungsrechte an den entwickelten Automatisierungslösungen nur, soweit dies im Vertrag ausdrücklich geregelt ist. Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, bei der Agentur.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle notwendigen Informationen und Zugänge zu Systemen bereitzustellen, um die Leistungen zu erbringen. Verspätungen oder Mängel durch fehlende Kooperation verlängern die Fristen entsprechend.
7. Schutz geistigen Eigentums und Ausschluss Dritter
7.1. Alle von der Agentur entwickelten Automatisierungslösungen, Systeme und zugrunde liegenden geistigen Werte (einschließlich Software, Algorithmen und Designs) bleiben ausschließlich Eigentum der Agentur, sofern nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart ist.
7.2. Der Kunde, seine Inhouse-EDV, andere Dienstleister oder Wettbewerber der Agentur sind nicht berechtigt, die entwickelten Systeme zu sichten, zu verwalten, zu kopieren, zu modifizieren oder anderweitig zu nutzen, es sei denn, dies ist im Vertrag ausdrücklich gestattet.
7.3. Der Kunde verpflichtet sich, Dritten (einschließlich seiner Mitarbeiter oder externer Dienstleister) keinen Zugriff auf die Systeme der Agentur zu gewähren, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur.
8. Haftungsausschluss
8.1. Die Haftung der Agentur ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
8.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
8.3. Ansprüche wegen entgangenem Gewinn, indirekten Schäden oder Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
9. Verfügbarkeit von EDV-Diensten
9.1. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die ständige oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der bereitgestellten Dienste, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag schriftlich vereinbart wurde.
9.2. Ausfallzeiten oder Einschränkungen der Verfügbarkeit, die auf höhere Gewalt, Dritte oder technische Probleme zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, befreien die Agentur von der Verantwortung.
10. Schulungen und Schulungsverantwortung
10.1. Die Agentur bietet Schulungen für die Nutzung der neuen Systeme und Prozesse an, deren Umfang im Vertrag individuell festgelegt wird.
10.2. Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die durch unzureichende Nutzung, fehlerhafte Anwendung oder Vergessen der im Rahmen der Schulungen vermittelten Inhalte durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter entstehen, sofern die Schulung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
10.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Teilnahme an den Schulungen zu gewährleisten und die vermittelten Kenntnisse innerhalb seines Unternehmens anzuwenden. Mängel in der Umsetzung sind dem Kunden selbst zuzurechnen.
11. Änderung von Leistungen und Preisen
11.1. Sollten Leistungen oder Preise im Rahmen des Abonnement-Modells angepasst werden müssen (z. B. aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Veränderungen), wird der Kunde mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten schriftlich informiert und kann das Abonnement innerhalb dieser Frist ohne Verpflichtungen kündigen.
12. Kraftvorleistung und Zahlungssicherheit
12.1. Die Agentur kann für größere Projekte im Fixed-Price-Modell Vorauszahlungen oder Teilzahlungen verlangen.
12.2. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden im Fixed-Price-Modell hat die Agentur Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen, sofern diese nachweisbar erbracht wurden.
13. Testphasen und Annahmeverfahren
13.1. Nach Abschluss einer Testphase, deren Dauer im Vertrag festgelegt wird, hat der Kunde 14 Tage Zeit, Mängel schriftlich anzuzeigen. Wird dies unterlassen, gilt die Leistung als angenommen.
14. Haftung für Dritte
14.1. Die Agentur haftet nicht für Fehler oder Ausfälle, die auf Dritte zurückzuführen sind, die nicht unter ihrer direkten Kontrolle stehen, sofern diese Dritten im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung eingesetzt wurden.
15. Vertraulichkeit
15.1. Die Agentur verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen des Kunden, die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für den Zweck des Vertrags zu nutzen.
15.2. Diese Verpflichtung gilt auch für Dritte, die von der Agentur eingesetzt werden, und endet nicht mit dem Vertragsende.
15.3. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und interne Prozesse, sofern sie als vertraulich gekennzeichnet sind.
16. Vertragsdauer und Kündigung
16.1. Verträge im Fixed-Price-Modell enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nicht anders vereinbart.
16.2. Abonnement-Verträge laufen zunächst auf unbestimmte Zeit und können mit einer im Vertrag festgelegten Frist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
16.3. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor, wenn der Kunde dauerhaft Zahlungsverzug hat oder Insolvenzverfahren beantragt wird.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur. Die Agentur ist jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.
18. Datenschutz
18.1. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einschließlich der Erfüllung von Vertragspflichten und gesetzlichen Anforderungen.
18.2. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der separaten Datenschutzerklärung der Agentur, die dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.
19. Schlichtung vor Gerichtsverfahren
19.1. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine Schlichtung zu versuchen. Ein neutraler Schlichter wird innerhalb von 30 Tagen nach schriftlichem Antrag einer Partei vereinbart.
19.2. Scheitert die Schlichtung, bleibt der vereinbarte Gerichtsstand bestehen.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
20.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, insbesondere hinsichtlich der Leistungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformerfordernis.
